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Der ZLHCA wurde im Jahre 2006 von Frau Garhöfer und Frau Homonnai gegründet, um die bestmögliche Betreuung der Rassen Havaneser, Löwchen und Zwerggriffons zu gewährleisten.
Diese Rassen werden derzeit zuchtmäßig direkt vom ÖKV betreut.
Am 31. Jänner 2007 wurde der ZLHCA als ordentliches Mitglied des ÖKV/FCI anerkannt.
Wir wollen allen Züchter, Besitzern, Interessenten und Freunden von "unserer" Rassen in allen Belangen der Zucht, Pflege, Haltung, Erziehung, und Anschaffung mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Der Vorstand
Beitrittserklärung hier....

Die neue Verordnung für den nichtgewerblichen Transport von Heimtieren kann für Sportveranstaltungen oder Ausstellungen problematisch sein. Auszug FCI Newsletter 1/2011


Die Europäische Kommission - insbesondere dank der Arbeit der Tierschutzorganisationen - befürchtet, dass der gewerbliche Transport von Heimtieren auf betrügerische Weise als nichtgewerbliche Beförderung von Heimtieren verkleidet werden kann. In diesem Sinne hat sie im Mai 2010 eine Verordnung eingeführt, die den nichtgewerblichen Transport von Hunden, Katzen und Frettchen auf eine Höchstzahl von 5 Tieren beschränkt.

Dies ist jedoch für Hundebesitzer in Europa problematisch, die an Hundesportveranstaltungen in anderen Ländern teilnehmen möchten (z.B. mit Schlittenhunden), oder die mit mehr als 5 Hunden zu Ausstellungen reisen möchten. Der Schwedische Kynologenverband (SKK) hat im Juni 2010 ein Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet, um die Kommission um eine Lösung zu bitten, die keine übertriebene Belastung für Hundebesitzer darstellt, die rechtmässig an derartigen Veranstaltungen in anderen Ländern teilnehmen möchten. Auch die FCI-Standardkommission und die FCI-Europasektion haben auf das Problem aufmerksam gemacht. In einem Schreiben von August 2010 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie sich der Situation bewusst ist und nach einer Lösung sucht, die den Heimtierschutz sicherstellt, und zugleich verantwortungsbewussten Hundebesitzern die Möglichkeit bietet, ihrem Hobby nachzugehen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Verordnung bestehen bleiben soll, da ihr Hauptanliegen im Schutz der Tiere besteht. Sie hat jedoch versprochen, zu überprüfen, ob die Möglichkeit zur Reduzierung der behördlichen Auflagen besteht, die sich für Hundebesitzer aus dieser neuen Vorschrift ergeben.

Die FCI-Sektion Europa beobachtet genauestens die Entwicklungen, und wir konnten eine Korrektur der Bestimmung erwirken, und zwar, die viermonatige Gültigkeit der tierärztlichen Bescheinigung, die nur für den Grenzübergang mit mehr als 5 Hunden erforderlich ist. Wir haben auch versucht, eine Klausel für über 6 Monate alte Hunde zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Wir werden dies erneut versuchen, wenn die Bestimmungen seit ca. 1 Jahr in Kraft sein werden.


 

Auflage ZLHCA Klubjugendchampion:

2 Jugendbester mit 1 ZLHCA Klubjugendsiegertitel

oder 1 Jugendbester + 1 Klassegewinner(Vorzüglich1) mit 1 ZLHCA Klubjugendsiegertitel.

Auflage ZLHCA Klubchampion:

4 Klassegewinner (V1) mit 1 ZLHCA Klubsiegertitel.


Kontoverbindung:

Zwerggriffon-Löwchen-Havaneser-Club Austria“

Postsparkassa Kto.Nr. 92 183 416 BLZ: 60000

BIC OPSKATWW IBAN AT656000000092183416

 

 





Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 22. Februar 2011 um 22:58 Uhr
 
 
 
 
 
     

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